Die Handwerkskammer Hannover hat mich am 26. Juni 2015 als Sachverständige für Permanent Make-up öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die Öffentliche Bestellung zu erhalten, musste ich mich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Ich bin darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, Sie, Institutionen und Gerichte können mich damit beauftragen, ein Gerichts- und oder Privatgutachten über ein Permanent Make-up zu erstellen.
In diesem Gutachten bewerte ich objektiv, ob
- das Permanent Make-up sachgemäß und fachgerecht durchgeführt wurde
- eine mangelhafte Pigmentierung oder Verzeichnung vorliegt und
- welche Korrekturmöglichkeiten bestehen
Dieses Gutachten sollte auch die Kosten und Möglichkeiten der Mängelbeseitigung klar benennen.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders und überdurchschnittlich qualifiziert ist.